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BuchführungspflichtDieses Kapitel bezieht sich auf die Schweiz Ein beginnender Selbstständiger ist in der Regel nicht dazu verpflichtet eine doppelte Buchhaltung zu führen. Ein Kassenbuch mit Einnahmen und Ausgaben reicht für die Steuererklärung aus. Tipp immer Belege aufbewahren Erst wer einen Jahresumsatz von mindestens 100'000 SFr. hat, ist dazu verpflichtet, sich ins Handelsregister einzutragen und ist buchführungspflichtig. Die Schallmauer für einen Jahresumsatz von 100'000 SFr. ist nicht besonders hoch. Das Thema doppelte Buchhaltung wird also für viele Freelancer ein Thema werden, wenn sich Ihre Tätigkeit lohnen soll. Anmerkungen
Tipp Es empfiehlt sich, bei Geschäftsstart alle Dinge und deren Wert aufzulisten, die man in das neue Geschäft mit einbringt. Darunter fallen zum Beispiel Dinge wie Büromobiliar, ein Auto, EDV-Anlagen, Software, Kapital usw. Diese Auflistung wird für die Erstellung der Eröffnungsbilanz benötigt. |
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